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Offiziere der Wildeshauser Schützengilde im nieders. Landtag zum Thema Nichtraucherschutzgesetz

Am 01.07. hatte die Wildeshauser Schützengilde (namentlich Hauptmann Andreas Tangemann und Leutnant Manfred Wulf) noch einmal in Hannover bei der niedersächsischen Landesregierung die Gelegenheit, eine gewünschte Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes bei Politikern und Ministern der Landesregierung vorzutragen. Hier geht es um die Öffnung des Nichtraucherschutzgesetzes für Rauchen auf Traditionsveranstaltungen (z.B. Schaffermahl) Auf Einladung des MdL Karl Heinz Bley wurde der Inhalt des Schreibens noch einmal neben diversen Landtagsabgeordneten u.a. dem Minister für Wissenschaft und Kultur Herrn Lutz Stratmann, der Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Frau Mechthild Ross-Luttmann sowie der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der niedersächsischen CDU MdL Frau Heidemarie Mundlos vorgetragen.

Alle Gesprächspartner zeigten Interesse und Verständnis für unser Anliegen und versprachen, dieses Anliegen für eine mögliche Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes in 2009 zu berücksichtigen. Karl-Heinz Bley dazu: "Ich stehe hinter dem Nichtraucherschutzgesetz in Niedersachen, doch ich unterstütze das Anliegen der Wildeshauser Schützengilde voll und ganz, geht es hier doch um die Wahrung und Pflege von alten Traditionen, um eine Symbolik und nicht um das Rauchen an sich".

Bildunterschrift von links: Manfred Wulf, Mechthild Ross-Luttmann, Heidemarie Mundlos, Karl-Heinz Bley, Andreas Tangemann

 

Hier noch der Inhalt des Briefes an David McAllister:

Sehr geehrter Herr McAllister,

die Wildeshauser Schützengilde veranstaltet seit vielen Jahren im oberen Rathaussaal der Stadt Wildeshausen traditionelle Veranstaltungen, wie z.B. das Schaffermahl. Das Schaffermahl ist z.B. neben anderen Veranstaltungen fester Bestandteil der jährlichen „Gildezyklus". Bei dieser Veranstaltung handelt sich um eine Traditionsveranstaltung, in der die Verbindung zwischen der Stadt Wildeshausen und der Wildeshauser Schützengilde vertieft und gepflegt werden soll. Die geschlossene Veranstaltung, zu der persönlich eingeladen wird, findet nach seit Jahren gepflegten Regularien statt. Traditionell ist ein Heringsessen mit einem anschließenden Tabakskollegium vorgesehen.  Traditionelle Veranstaltungen der Wildeshauser Schützengilde sind:

  • Schaffermahl
  • Offiziersversammlung am Dienstag vor Pfingsten
  • Vorstellung / Präsentation Gildekönig und Schaffer am Dienstag und Mittwoch nach Pfingsten

Gemeinsam haben diese Traditionsveranstaltungen, dass Sie im alten historischen Rathaus der Stadt Wildeshausen stattfinden und dass auf diesen Veranstaltungen in der Vergangenheit jeweils das o.g. Tabakskollegium stattfand. Historisch wird dabei der Begriff „Tabakskollegium" meistens mit der entsprechenden Institution unter dem preußischen König Friedrich Wilhelm I. in Verbindung gebracht. Bereits dessen Vater König Friedrich I. ließ in Preußen Tabakskollegien abhalten, in der Meinung, dass der Gebrauch des Tabaks gegen alle böse Luft gut sei. Sein Sohn, der „Soldatenkönig", behielt die Institution bei, änderte aber grundlegend ihren Charakter. Nun waren dies reine Männergesellschaften, die aus Ton- oder Meerschaumpfeifen rauchten, und über Tagespolitik oder Religion diskutierten. Jeder sollte ungehemmt sprechen dürfen; niemand musste sich erheben, wenn der König den Raum betrat.

Das Tabakskollegium hat auch bei der Wildeshauser Schützengilde diese Tradition fortgesetzt: Ohne Ansehen der Person soll ein freies Wort zwischen den Gästen gewechselt werden. Hierdurch soll sich ein besseres Verständnis untereinander entwickeln und die evtl. bestehenden Hemmnisse abgebaut werden. Wichtig ist: Schwerpunkt wird dabei nicht auf das Rauchen sondern auf die in diesem Zusammenhang stehenden Gespräche gelegt.

Leider ist durch das Nieders. Nichtraucherschutzgesetz nunmehr das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten worden. Dieses ist zwar vom Grundsatz her richtig, führt aber auch dazu, wie Sie selbst am 05. März 08 als Gastredner des Schaffermahls feststellen konnten, dass das  Tabakskollegium in seiner traditionellen Art nicht durchgeführt werden konnte. In der Bevölkerung und insbesondere bei den über 3.000 Mitgliedern der Wildeshauser Schützengilde ist für diese  Regelung kaum Verständnis vorhanden.

Die Wildeshauser Schützengilde bittet Sie mit der niedersächsische Landesregierung, darüber nachzudenken, im § 2 des Nieders. Nichtraucherschutzgesetzes eine weitere Ausnahme zuzulassen, und zwar für Traditionsveranstaltungen. Unser Nachbarland Bremen hat dieses im Bremischen Nichtraucherschutzgesetz im § 3 Abs. 8 geregelt. Dort heißt es: „... kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom Rauchverbot nach § 2 Abs. 1 zulassen, wenn Räume der Einrichtung für besondere, historisch oder traditionell gewachsene Veranstaltungen genutzt werden sollen".

Die Wildeshauser Schützengilde würde es begrüßen, wenn eine entsprechende Änderung des Nieders. Nichtraucherschutzgesetzes noch im Jahr 2008 erfolgen würde, damit ab März 2009 die Traditionsveranstaltungen der Wildeshauser Schützengilde wieder mit einem Tabakskollegium durchgeführt werden können.

In der Hoffnung auf eine positive Rückantwort verbleiben wir

mit freundlichem Gruß

gez. Ernst Frost

Oberst der Wildeshauser Schützengilde

gez. Major Willi Möser

Chef des Protokolls der Wildeshauser Schützengilde

Leutnant Manfred Wulf

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

 

Artikel erstellt am 03. Juli 2008, 19:21 Uhr

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