Aus dem GildeABC
Kennen Sie eigentlich die Bedeutung von König?
Der König der Wildeshauser Schützengilde wird am Schützenfesttag, dem Dienstag nach Pfingsten, unter den Königsanwärtern durch einen Schießwettkampf auf einen eisernen Vogel, dem so genannten Papagoy, ermittelt. Seine Amtszeit endet im darauf folgenden Jahr am Pfingstdienstag nach dem Ausmarsch und seinen drei Ehrenschüssen auf den Papagoy.
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Motive der Wildeshauser Schützengilde nun markenrechtlich geschützt
Die Wildeshauser Schützengilde gibt bekannt, dass neben dem bisher bereits markenrechtlich geschützten Tambour der Wildeshauser Schützengilde, dem Papagoy
nunmehr auch der gildetypische Schwarzrock mit dem Schriftzug „Wildeshauser Schützengilde" markenrechtlichen Schutz genießt:
„Wir haben das beim Marken- und Patentamt angemeldet, weil wir uns in den letzten Jahren zum Teil sehr darüber geärgert haben, dass viele Privatpersonen,
Unternehmen und Vereine unsere Gildemotive zum Teil für geschäftliche Interessen aber vor allem zum Teil auch für die Gilde nicht nachvollziehbare
Gründe zum Teil missbraucht haben. Damit soll jetzt Schluss sein!", so Siegbert Schmidt Schatzmeister der Wildeshauser Schützengilde.
Für die Nutzung der Wort-/Bildmarken der Wildeshauser Schützengilde für Privatpersonen und Mitglieder der Gilde ist die Nutzung nach vorheriger
Absprache selbstverständlich erlaubt. Dies muss im Rahmen des Gildefestes und der mittlerweile vielzähligen Gildeclubs auch erlaubt sein. „Kein Verständnis
haben wir allerdings für gewerbliche Nutzer oder Spendensammler, die mit diesem großen Werbeeffekt der Wildeshauser Schützengilde Geld verdienen wollen", so
Siegbert Schmidt weiter.
Allein schon im Interesse unserer Mitglieder wird für die gewerbliche Nutzung der Markenmotive der Wildeshauser Schützengilde allerdings in Zukunft eine
Lizenzgebühr verlangt, die individuell vom jeweiligen Vorhaben abhängt. Die Idee für den Markenschutz ist im Übrigen bereits vor Jahren auf einer Jahreshauptversammlung der Gilde von einem Mitglied des Regiments an die Wildeshauser Schützengilde herangetragen worden. Die Wildeshauser Schützengilde weist weist darauf hin, dass für gewerbliche Nutzungen ab sofort alle bisherigen mündlichen Zusagen ihre Gültigkeit verlieren. In Zukunft werden für gewerbliche Zusagen nur noch schriftliche Genehmigungen erstellt, die Gültigkeit in der Regel für ein Jahr haben sollen.
Private Interessenten und gewerbliche Nutzer der Motive der Wildeshauser Schützengilde sollten sich daher ab sofort, idealerweise über die Kontaktseite der
Wildeshauser Schützengilde unter www.wildeshauser-schuetzengilde.de/kontakt.php an den Schatzmeister Siegbert Schmidt oder an den Vorsitzenden des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit Manfred Wulf wenden. „Hier werden wir dann auch sicher schnell und pragmatisch jeweils eine Lösung finden", so Manfred Wulf, abschließend.
Bildunterschrift: Manfred Wulf (links) und Siegbert Schmidt stellen das neue geschützte Motiv vor.