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Kennen Sie eigentlich die Bedeutung von Bürgermeister?

Der jeweilige Bürgermeister ist General der Schützengilde. Sollte der Bürgermeiste das Amt nicht annehmen können oder wollen, trägt die Schützengild das Amt dem ehrenamtlichen stellvertretende Bürgermeister an. Voraussetzung für den Dienstantritt als General ist die Mitgliedschaft in der Wildeshauser Schützengilde.

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Verstärkte Jugendschutzmassnahmen beim Gildefest 2009

Im Rahmen der Vorbereitungen zum diesjährigen Gildefest fanden in den letzten Monaten diverse Gespräche zur Verbesserung des Jugendschutzes mit dem Jugend- und Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg, der Polizei sowie Vertretern der Schützengilde statt. Zielsetzung war u.a. die Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur nachhaltigen Beachtung der Vorschriften des Jugendschutzgesetztes.

Bei den überaus konstruktiven Gesprächen wurde ein von der Wildeshauser Schützengilde erarbeiteter Maßnahmenkatalog erörtert, der insbesondere den kontrollierten Zugang und den anschließend berechtigten Aufenthalt auf diesen Veranstaltungen regeln soll.

  • An den jeweiligen Festtagen werden unterschiedlich farbige Tanzbänder für die Zeltveranstaltungen eingeführt, und zwar aufgeteilt nach:

-Gildemitglieder und deren Ehefrauen                                                      

-Besucher über 18 Jahren                                                            

-Besucher  unter 18 Jahren                                                                      

-Besuchern unter 18 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. Erziehungsbeauftragten

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Erziehungsbeauftragte max. einen Jugendlichen beaufsichtigen darf, erziehungsberechtigte Eltern selbstverständlich alle eigenen Kinder. Dabei muss der Jugendliche die schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten  bei sich führen. Fehlt diese Erlaubnis oder kann die Aufsichtsperson nicht innerhalb einer kurzen, angemessenen Zeit erreicht werden, muss der Jugendliche die Veranstaltung verlassen. Ein Formblatt kann auf der Internetseite der Gilde http://www.wildeshauser-schuetzengilde.de/ unter „Gilde media downloads" heruntergeladen werden, bzw. ist am Kassencontainer erhältlich.

  • Im Kassenbereich bzw. am Zelteingang erfolgt eine  Kontrolle der Personalausweise. Die Wildeshauser Schützengilde bittet die Mitglieder, permanent ihre Gildeausweise zur Kontrolle bei Gildeveranstaltungen parat zu halten.
  • Für Jugendliche wird ein separater Kassengang eingerichtet
  • Der in diesem Jahr personell aufgestockte Sicherheitsdienst wird sowohl im Kassen- als auch im Eingangsbereich des Zeltes verstärkte Kontrollen u.a. auch mitgeführter Rucksäcke durchführen. Im Festzelt selbst wird darüber hinaus permanent das Anwesenheitsrecht der Jugendlichen anhand der unterschiedlich farbigen Tanzbänder kontrolliert.
  • Ab 24 Uhr werden  die Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht in der berechtigten Obhut einer Aufsichtsperson stehen, per Durchsage aufgefordert, das Festzelt zu verlassen. Diesbezügliche Kontrollen werden ebenfalls u.a. durch den eingesetzten Sicherheitsdienst vollzogen.

Die Wildeshauser Schützengilde ist sich sehr wohl ihrer Verantwortung als Veranstalter bewusst und ist bemüht, die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten, appelliert in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein aller Eltern, den Aufenthalt ihrer minderjährigen Kinder durch geeignete Maßnahmen und Vorgaben im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen positiv zu beeinflussen.

Bildunterschrift:  Vertreter der Wildeshauser Schützengilde, des Landkreis Oldenburgs sowie der Polizei nach dem Abstimmungsgespräch zur Vorbereitung des Gildefestes.

 

Artikel erstellt am 19. Mai 2009, 16:39 Uhr

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