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Wache

(oder 5. Kompanie): Die Wachkompanie der Schützengilde übernimmt zum Gildefest Aufgaben zum Schutz der Stadt sowie Kontrollen der ordnungsgemäßen Traditionsabläufe. Die Wache untersteht vereinsmäßig den Statuten der Schützengilde. Sie hat jedoch ihre eigene Rechnungsführung und Rekrutenwerbung. Vorstand der Wache ist der Hauptmann. Personen, die Sicherheit und Ordnung gefährden, werden in Ketten dem Hohen Gericht der Gilde zugeführt und ausnahmslos getreu dem Strafregister des Strafgesetzbuches der Schützengilde von 1403 humorvoll verurteilt.

Wecken

Am 1. Pfingsttag marschieren um 7 Uhr der Spielmannszug und das Tambourkorps zum Wecken durch die Stadt. Am Schützenfesttag erfolgt um 4 Uhr das Wecken durch das Tambourkorps.

Wester-Tor

Wester-Tor (oder 3. Kompanie): Dem Wester-Tor gehören alle Schützenbrüder an, die im Gebiet wohnen, das westlich folgender Grenze liegt: Goldenstedter Straße, Visbeker Straße, Westertor, Westerstraße, Bahnstrecke Bahnhof Wildeshausen-Dötlingen. Hinzu kommen die Schützenbrüder aus der Landgemeinde. Die Bezeichnung Westertor steht auch für ein ehemaliges Stadttor im damaligen Schutzwall. Es bestand noch bis 1890.

Wildeshauser Schützengilde

Als Gründungsjahr der Gilde wird nach alten Aufzeichnungen das Jahr 1403 genannt. Urkundlich ist dieses Gründungsjahr jedoch nicht zu belegen. Man kann davon ausgehen, dass die Schützengilde schon vor dem Jahr 1403 in ähnlicher Form bestanden hat. Die Aufgaben der Gilde sind in den Statuten festgelegt.