Die Zuordnung der einzelnen Gildemitglieder wird bei den Kompanien II, III, und IV durch die geographische Lage ihrer Wohnung bestimmt. Bei der Ratskompanie ist eine mindestens 25-jährige Mitgliedschaft erforderlich. In der Königskompanie sind ehemalige Könige vereinigt. Die Wachkompanie hat ihre eigene Rekrutenwerbung. Voraussetzung ist bei allen die Mitgliedschaft in der Schützengilde. In dieser Reihenfolge erfolgt auch der Ausmarsch in Krandel und der Einmarsch in die Stadt. Kompanieführer sind die Hauptleute oder Majore entsprechend ihrem Dienstalter.
Die Königskompanie setzt sich aus allen ehemaligen Wildeshauser Schützenkönigen zusammen.
Die Ratskompanie setzt sich aus ordentlichen Gildemitglieder der 3 Mannschaftskompanien zusammen, die länger als 25 Jahre Mitglied der Wildeshauser Schützengilde sind.
Ihr gehören alle Schützenbrüder an, die in dem Gebiet wohnen, das begrenzt wird durch: Hunte in Richtung Colnrade ab Huntebrücke, Huntestraße, Westerstraße, Westertor, Visbeker Str., Goldenstedter Str. Die Anlieger dieser Straßen gehören nicht zum Cornauer Tor, sondern zum Westertor bzw. Huntetor.
Zu dieser Kompanie gehören alle Schützenbrüder, die in dem Gebiet wohnen, das westlich folgender Grenzen liegt: Goldenstedter Straße, Visbeker Straße, Westertor, Bahnstrecke Bahnhof Wildeshausen - Dötlingen. Hierzu kommen alle Schützenbrüder der Landgemeinde.
Ihr gehören alle Mitglieder an, die dem Gebiet wohnen, das östlich folgender Grenzen liegt: Bahnstrecke Bahnhof Wildeshausen -Dötlingen, Bahnhofstr., Huntestr. bis zur Hunte (Wildeshausen Colnrade).
Getreu dem Urväterspruch, dem Vermächtnis der Jahrhunderte traditionell ergeben, präsentiert sich in der historischen Wildeshauser Schützengilde die sagenumrankte alte Wache. Wie ein Staat im Staate, mit eigenem Regiment und eigenen Gesetzen, verkörpert die Wache ihre Beständigkeit in der Wildeshauser Schützengilde.