Aus dem GildeABC
Kennen Sie eigentlich die Bedeutung von Statuten?
Die Statuten der Schützengilde regeln die Aufgaben der Gilde und sind die geschäftsmäßige Satzung. Die Organe mit den Aufgaben sind hier benannt worden.
Der kleine Gilderatgeber
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Teilnahme der Gilde am Jubiläumsfest „Bürgerschützen Harpstedt von 1509“
Der Festumzug findet am Sonntag dem 07.06.2009 um 13.45 Uhr in Harpstedt statt. Neben dem Spielmannszug Wildeshausen und dem Musikkorps Wittekind werden am Festzug teilnehmen:
• Tambourcorps
• Offizierskorps
• Königskompanie
• Wachkompanie
• Schaffer Jörn Ahlers und Gildekönig Volker Böttjer
• Auf ausdrücklichen Wunsch des gastgebenden Vereins sollten auch Schwarzröcke, d.h. Regimentsmitglieder der Kompanien Ratskompanie, Cornauertor, Westertor und Huntetor am Festzug teilnehmen.
Regimentsmitglieder, die mit nach Harpstedt wollen, mögen sich bitte alsbald idealer weise in Gruppen bei Ernst-Dieter Frost melden (Tel. 04431 / 6552 oder 04431 / 918536). Eine gemeinsame Fahrt nach Harpstedt mit dem Bus ist bereits organisiert. Die Busse fahren um 12.30 Uhr vom Gildehaus am Krandelplatz ab. Über die Rückfahrt wird dann vor Ort entschieden.
Da auch die Bürgerschützen aus Harpstedt uns bei unserem Jubiläumsfest toll unterstützt haben, sollte eine starke Beteiligung der Gilde selbstverständlich sein. Die Verantwortlichen der Gilde rechnen mit einer Beteiligung von über 200 Beteiligten.
Wichtig für alle Beteiligten: Anzugsordnung ist der „große Dienstanzug".
Bildunterschrift: Auch Mitglieder der Kompanien sind herzlich eingeladen!